Das Gesetzgebungsverfahren in der Europäischen Union
Das Gesetzgebungsverfahren der Europäischen Union (EU) unterscheidet sich vom Gesetzgebungsverfahren in Deutschland. Eine zentrale Rolle spielen die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union. Das wichtigste Verfahren ist das sogenannte ordentliche Gesetzgebungsverfahren. Dabei entscheiden Parlament und Rat grundsätzlich gemeinsam über einen Gesetzgebungsvorschlag.
1. Wer kann ein EU-Gesetz vorschlagen?
In den meisten Bereichen besitzt die Europäische Kommission das sogenannte Initiativrecht. Sie erarbeitet daher in der Regel den Vorschlag für einen neuen EU-Rechtsakt. Dabei kann sie politische Prioritäten der EU aufgreifen, auf Probleme in den Mitgliedstaaten reagieren oder von Parlament und Rat zu einem Vorschlag aufgefordert werden.
Bevor ein Vorschlag vorgelegt wird, können Experten, Mitgliedstaaten, Unternehmen, Verbände und Bürgerinnen und Bürger in Konsultationen einbezogen werden. Nach der internen Beratung innerhalb der Kommission wird der Gesetzgebungsvorschlag offiziell veröffentlicht.
2. Übermittlung an Parlament und Rat
Nach der Annahme durch die Kommission wird der Vorschlag unter anderem dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union vorgelegt. Beide Institutionen prüfen den Entwurf und beraten über seinen Inhalt.
Je nach Thema können außerdem die nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten beteiligt werden. Sie können insbesondere prüfen, ob ein Gesetzgebungsvorschlag mit dem Grundsatz der Subsidiarität vereinbar ist.
3. Die erste Lesung im Europäischen Parlament
Im Europäischen Parlament wird der Vorschlag zunächst einem zuständigen Ausschuss zugewiesen. Die Abgeordneten beraten den Entwurf, können Änderungsanträge einbringen und stimmen über eine Position des Parlaments ab.
Anschließend wird die Position im Plenum des Europäischen Parlaments beschlossen. Das Parlament kann den Kommissionsvorschlag unverändert annehmen, Änderungen vorschlagen oder eine andere Position festlegen.
4. Die Beratung im Rat der Europäischen Union
Parallel dazu beraten die Vertreter der Mitgliedstaaten im Rat der Europäischen Union über den Vorschlag. Je nach Thema nehmen die zuständigen Ministerinnen und Minister der Mitgliedstaaten an den Sitzungen teil.
Die fachliche Vorbereitung findet zu einem großen Teil in den Arbeitsgruppen des Rates und im Ausschuss der Ständigen Vertreter (COREPER) statt. Anschließend entscheidet der Rat über seine Position.
5. Erste Lesung und Einigung
Im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren müssen sich Europäisches Parlament und Rat auf denselben Gesetzestext einigen. Wenn beide Institutionen bereits in der ersten Runde denselben Text beschließen, ist das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen.
Wenn Parlament und Rat unterschiedliche Positionen vertreten, geht das Verfahren in die nächste Phase.
6. Die zweite Lesung
In der zweiten Lesung prüft das Europäische Parlament die Position des Rates. Das Parlament kann die Position akzeptieren, ablehnen oder Änderungen vorschlagen.
Lehnt das Parlament die Position des Rates ab, kann der Gesetzgebungsvorschlag scheitern. Nimmt es sie an, ist der Rechtsakt angenommen. Beschließt das Parlament Änderungen, wird der Vorschlag erneut dem Rat vorgelegt.
7. Vermittlung zwischen Parlament und Rat
Können sich Parlament und Rat auch nach der zweiten Lesung nicht auf einen gemeinsamen Text einigen, kann ein Vermittlungsausschuss einberufen werden. Er besteht aus Vertretern des Europäischen Parlaments und des Rates.
Seine Aufgabe besteht darin, innerhalb einer bestimmten Frist einen gemeinsamen Kompromisstext zu erarbeiten. Gelingt dies nicht, scheitert der Gesetzgebungsvorschlag.
8. Die endgültige Annahme
Erzielen Parlament und Rat eine Einigung, müssen beide Institutionen den gemeinsamen Text endgültig annehmen. Erst wenn beide Seiten zugestimmt haben, kann der Rechtsakt offiziell verabschiedet werden.
Bei der Abstimmung im Rat hängt die erforderliche Mehrheit von der jeweiligen Rechtsgrundlage ab. Häufig wird mit qualifizierter Mehrheit abgestimmt. In bestimmten Bereichen ist jedoch Einstimmigkeit erforderlich.
9. Unterzeichnung und Veröffentlichung
Nach der endgültigen Annahme wird der Rechtsakt von den Präsidenten des Europäischen Parlaments und des Rates unterzeichnet. Anschließend wird er im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Je nach Art des Rechtsakts tritt er zu einem festgelegten Zeitpunkt in Kraft. Fehlt eine besondere Regelung, tritt er grundsätzlich am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft.
10. Welche Arten von EU-Rechtsakten gibt es?
Das EU-Recht unterscheidet insbesondere zwischen Verordnungen, Richtlinien, Beschlüssen, Empfehlungen und Stellungnahmen.
| Rechtsakt | Wirkung |
|---|
| Verordnung | Gilt unmittelbar und verbindlich in allen Mitgliedstaaten. |
| Richtlinie | Legt ein verbindliches Ziel fest, überlässt den Mitgliedstaaten aber grundsätzlich die Wahl der Form und Mittel zur Umsetzung. |
| Beschluss | Ist für die jeweiligen Adressaten verbindlich. |
| Empfehlung | Ist rechtlich nicht verbindlich und enthält politische oder rechtliche Orientierung. |
| Stellungnahme | Gibt eine rechtlich unverbindliche Einschätzung zu einem bestimmten Thema ab. |
11. Die Rolle der Mitgliedstaaten
Die Mitgliedstaaten sind über den Rat der Europäischen Union unmittelbar am Gesetzgebungsverfahren beteiligt. Die jeweiligen nationalen Minister vertreten dort die Regierungen ihrer Mitgliedstaaten.
Auch die nationalen Parlamente können eine Kontrollfunktion ausüben. Sie können prüfen, ob ein EU-Vorhaben besser auf nationaler oder europäischer Ebene geregelt werden sollte. Dadurch wird das Prinzip der Subsidiarität geschützt.
12. Die Rolle des Europäischen Parlaments
Das Europäische Parlament sorgt dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger der EU unmittelbar in die europäische Gesetzgebung einbezogen werden. Seine Abgeordneten werden direkt von den Bürgerinnen und Bürgern der Mitgliedstaaten gewählt.
Im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren besitzt das Parlament grundsätzlich gleichberechtigte Gesetzgebungsbefugnisse mit dem Rat. Beide Institutionen müssen sich daher auf denselben Gesetzestext einigen.
13. Die Rolle der Europäischen Kommission
Die Kommission besitzt im Gesetzgebungsverfahren eine besondere Stellung. Sie hat in den meisten Bereichen das Initiativrecht und legt deshalb den ursprünglichen Gesetzgebungsvorschlag vor.
Während des weiteren Verfahrens kann die Kommission ihre Position erläutern und die Verhandlungen zwischen Parlament und Rat begleiten. Sie entscheidet jedoch nicht allein über die endgültige Annahme des Gesetzes.
14. Das Verfahren im Überblick
| Schritt | Was passiert? |
|---|
| 1. Gesetzesinitiative | Die Europäische Kommission erarbeitet einen Gesetzgebungsvorschlag. |
| 2. Vorlage | Der Vorschlag wird insbesondere dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt. |
| 3. Beratung | Parlament und Rat beraten den Vorschlag und entwickeln ihre jeweiligen Positionen. |
| 4. Erste Lesung | Parlament und Rat versuchen, sich auf einen gemeinsamen Text zu einigen. |
| 5. Zweite Lesung | Bei unterschiedlichen Positionen wird der Text erneut beraten und gegebenenfalls geändert. |
| 6. Vermittlung | Wenn keine Einigung erreicht wird, kann ein Vermittlungsausschuss einen Kompromiss erarbeiten. |
| 7. Annahme | Parlament und Rat nehmen den gemeinsamen Text endgültig an. |
| 8. Veröffentlichung | Der Rechtsakt wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. |
| 9. Inkrafttreten | Der Rechtsakt tritt zum vorgesehenen Zeitpunkt in Kraft. |
15. Warum ist das EU-Gesetzgebungsverfahren so komplex?
Das Verfahren soll unterschiedliche Interessen miteinander verbinden. Das Europäische Parlament vertritt die Bürgerinnen und Bürger der EU, während der Rat der Europäischen Union die Regierungen der Mitgliedstaaten vertritt. Die Europäische Kommission soll Vorschläge entwickeln, die den gemeinsamen Interessen der EU entsprechen.
Durch die Beteiligung mehrerer Institutionen soll verhindert werden, dass europäische Rechtsvorschriften allein von einer einzelnen Institution beschlossen werden. Gleichzeitig ermöglicht das Verfahren Kompromisse zwischen den unterschiedlichen politischen Interessen der Mitgliedstaaten und der europäischen Bevölkerung.
Kurz zusammengefasst
Europäische Kommission macht Vorschlag → Europäisches Parlament und Rat beraten → beide versuchen, sich auf einen gemeinsamen Text zu einigen → gegebenenfalls zweite Lesung und Vermittlung → endgültige Annahme durch Parlament und Rat → Veröffentlichung im Amtsblatt der EU → Inkrafttreten.
Das ordentliche Gesetzgebungsverfahren ist damit das wichtigste Verfahren zur Verabschiedung von EU-Rechtsakten. Es verbindet das direkt gewählte Europäische Parlament mit dem Rat als Vertretung der Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission als zentraler Initiatorin von Gesetzgebungsvorschlägen.